Übersicht der aktuellen Corona-Regeln

19. Februar 2022

Ab 19. Februar gilt:

Gültigkeit von Tests

In Wien dürfen PCR-Testergebnisse weiterhin nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests von befugter Stelle (Apotheken, Teststraßen) gelten 24 Stunden.

Handel und körpernahe Dienstleistungen

Im Handel gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht.

Körpernahe Dienstleistungen sind für Personen mit gültigem 3G-Nachweis und FFP2-Maske geöffnet. Betreiber*innen müssen diesen Nachweis kontrollieren.

Gastronomie

Hier gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel.
In Gaststätten müssen Sitzplätze zugewiesen werden. Kund*innen müssen außer am Sitzplatz eine Maske tragen.
Im Freien an Imbiss- und Gastronomieständen dürfen Speisen und Getränke auch im Stehen konsumiert werden.
Sperrstunde ist um 24 Uhr. Die Nachtgastronomie bleibt geschlossen.

Hotellerie

Hier gilt die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht in allgemein zugänglichen Bereichen.

Zusammenkünfte, Veranstaltungen

Die Personenobergrenze für Veranstaltungen wird aufgehoben. Es gilt die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Speisen und Getränke dürfen nur ausgegeben werden

  • Bei Zusammenkünften bis zu 50 Personen
  • Bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen. Es gelten die Gastronomie-Regeln.

Freizeit- und Kultureinrichtungen

In Theatern, Kinos, Kabaretts und Konzertsälen gilt im Innenbereich eine FFP2- Maskenpflicht sowie die 3G-Regel.
In Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Büchereien gilt nur eine FFP2-Maskenpflicht.

Sport

Zum Betreten von Indoor-Sportstätten und Fitnessstudios braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von und zu den Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besucher*innen vorgeschrieben. Das gilt auch in Thermen und Bädern.
Für Sportstätten im Freien ist ein 3G-Nachweis erforderlich.

Maskenpflicht im Freien

Im Freien gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, sofern der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.  Das betrifft zum Beispiel Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen. Die Maskenpflicht gilt damit überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Tragepflicht gilt nicht für engste Angehörige wie Partner*innen oder Kinder.

Kinder und Jugendliche

Für Bereiche, in denen für Erwachsenen die 2G-Regel gilt, gelten für ungeimpfte Kinder folgende Regeln:

  • Bis zum Alter von 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Ungeimpfte Kinder ab 6 Jahren brauchen einen Eintrittstest. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7  (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit).
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet).  Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für sich.
  • Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.Im Unterricht gibt es zudem keine Maskenpflicht mehr.

Arbeit

Hier ändert sich nichts, vor Ort gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel, wenn Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können. Für mobile Pflegeeinrichtungen gilt die 2,5G-Regel und Maskenpflicht. Zusätzlich gilt am Arbeitsplatz in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht, sofern Kontakt zu anderen Personen besteht, außer wenn bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

Spitäler und Pflegeheime

Für Besucher*innen gilt die die 2G+ Regel . Bei regelmäßiger Unterstützung/Betreuung gilt die 2,5G-Regel. Für das Personal gilt ebenfalls die 2,5G-Regel, eine FFP2-Maskenpflicht sowie 2 verpflichtende PCR-Tests pro Woche.

Pro Patient*in  ist 1 Besuch von 1 Person pro Woche erlaubt. Ausnahmen gibt es für Unterstützungsbedürftige, Schwangere und Minderjährige.

In Pflegeheimen sind Besuche mit jeweils höchstens 2 Personen pro Tag erlaubt.

Quarantäne-Regeln

Es wird nicht mehr zwischen K1 und K2 unterschieden, es gibt nur mehr „Kontaktpersonen“. Als solche gilt man nicht, wenn man 3-fach geimpft ist oder alle Anwesenden eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für zweifach geimpfte Kinder (bis 11 Jahre). Kontaktpersonen sowie positiv Getestete können sich bereits ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test freitesten.

Grüner Pass

Die Gültigkeit des Grünen Passes ist seit dem 1. Februar auf 6 Monate reduziert. Das gilt für Personen, die den zweiten Stich erhalten haben. Für jene, die sich bereits den dritten Stich (Booster) abgeholt haben, bleibt die Gültigkeit bei 9 Monaten.

Einreise nach Österreich

Ab 22. Februar gilt für die Einreise nach Österreich wieder die 3G-Regel. PCR Test gelten dabei 72, Antigen-Tests 24 Stunden. Ausgenomen ist die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.

Informationen zu den Bundesregeln finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.